Kurs: 1 EUR ≈ 17.500 IDR (Richtwert)
Das DBA zwischen Deutschland und Indonesien (in Kraft seit 1991) schützt deutsche Investoren vor doppelter Besteuerung und schafft klare steuerliche Planungssicherheit.
Pauschal 10% Quellensteuer in Indonesien. In Deutschland nach Freistellungsmethode steuerfrei (Progressionsvorbehalt beachten).
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden in Indonesien besteuert. In Deutschland nach 10-jähriger Haltefrist steuerfrei.
Dividenden aus einer PT PMA unterliegen max. 15% Quellensteuer. Anrechnung auf deutsche Steuer möglich.
* Diese Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie einen deutschen Steuerberater mit Auslandserfahrung.
Das Zentrum des Tourismusbooms. Weltklasse-Surfstrände, der Mandalika-Rennkurs und rasante Infrastrukturentwicklung.
Einer der schönsten Strände Südostasiens. Ruhigere Atmosphäre, wachsende Luxusvilla-Nachfrage.
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